Kinderschutz nach § 8A SGB VIII
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat höchste Priorität
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung handeln wir auf Grundlage eines verbindlichen, standardisierten Verfahrens, das sich an den Vorgaben der Stadt Delmenhorst orientiert.
Kinderschutz und § 8a SGB VIII
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen besitzt bei der Harmonie Kinder- und Jugendhilfe höchste Priorität. Grundlage unserer Arbeit ist der gesetzliche Schutzauftrag gemäß § 8a SGB VIII. Unsere Fachkräfte sind verpflichtet, Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung frühzeitig wahrzunehmen, fachlich einzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.
Dabei orientieren wir uns an klaren Verfahrensabläufen, standardisierten Einschätzungen und enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sowie weiteren Fachstellen. Im Mittelpunkt stehen stets das Wohl, die Sicherheit und die gesunde Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen.
Regelmäßige Fortbildungen, fachliche Reflexion und verbindliche interne Schutzkonzepte gewährleisten einen professionellen und verantwortungsvollen Umgang mit Kinderschutzfällen. Gleichzeitig achten wir auf Transparenz, Beteiligung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Familien und jungen Menschen.
Unsere Vorgehensweise
Nach einer Meldung
Nach einer Meldung arbeiten wir eng mit dem Jugendamt zusammen und begleiten den weiteren Hilfeprozess aktiv.
Die Sicherheit des Kindes steht dabei immer im Mittelpunkt aller Entscheidungen und Maßnahmen.