Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 31 SGB VIII
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich an Familien, die aufgrund komplexer Belastungssituationen Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags und ihrer Erziehungsaufgaben benötigen.
Die Hilfe erfolgt aufsuchend im direkten Lebensumfeld der Familie und ist mittelfristig angelegt.
Ziel ist die Stabilisierung des Familiensystems sowie die Sicherstellung des Kindeswohls.
Zielgruppe:
- Familien mit multiplen Problemlagen
- Familien mit eingeschränkter Erziehungskompetenz
- Familien mit Kommunikations- und Strukturproblemen
- Familien mit psychischen Belastungen oder Suchtthematiken
- Familien in Situationen von Kindeswohlgefährdung oder an der Schwelle zur Fremdplatzierung
Ziele:
- Sicherstellung des Verbleibs des Kindes in der Familie
- Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
- Stabilisierung der familiären Strukturen
- Verbesserung von Kommunikation und Konfliktverhalten
- Aufbau und Nutzung sozialer Netzwerke
Arbeitsweise:
- Regelmäßige Hausbesuche
- Intensive Beratungsgespräche
- Unterstützung im Alltag (Struktur, Haushalt, Finanzen)
- Begleitung bei Behörden und Institutionen
- Förderung sozialer Kompetenzen
Die Hilfe erfolgt im Rahmen der Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.